Die Tage werden wieder kürzer und um uns herum hustet und schnupft es überall. Umso wichtiger ist es jetzt, sich rechtzeitig für den Winter zu rüsten. Wie schon letztes Jahr bieten wir in unserem Haupthaus in der Hauptstrasse auch 2026 Schutzimpfungen gegen Corona und Grippe an. Diese Impfungen können bei Wunsch auch an einem Termin gemeinsam durchgeführt werden. In unserer Filialapotheke Kurze Straße können Sie sich ebenfalls gegen Grippe impfen lassen.

Entweder spontan vorbeikommen oder gerne auch vorab einen Termin vereinbaren:

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Grippeschutzimpfung für gesetzlich Versicherte:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen:
ab 60 Jahre für alle
unter 60 Jahre für:
   • Schwangere
     – ab dem 2. Trimenon
     – bei Gefährdung ab dem 1. Trimenon
   • chronisch Erkrankte
   • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
   • Personen in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr
   • Personen, die Risikopatienten betreuen, pflegen
   • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung (berufliche Indikation: z. B. medizinisches Personal, umfangreicher Publikumsverkehr…)
   • Reisen in Gebiete, in denen mit der Zirkulation von saisonaler Influenza gerechnet werden muss (Reiseindikation)

Darüberhinaus übernehmen folgende Krankenkassen generell ab 18 Jahren die Grippeschutzimpfung:
• AOK BW
• Audi BKK
• Bahn BKK
• BARMER
• BIG direkt gesund
• BKK B. Braun Aesculap
• BKK EWE
• BKK Linde
• BKK melitta hmr
• BKK ProVita
• BKK PwC
• BKK Rieker Ricosta Weiser
• BKK SBH
• BKK Scheufelen
• BKK Technoform
• BKK VBU
• BKK Verbund Plus
• BKK Wirtschaft & Finanzen
• BKK Würth
• BMW BKK
• Bosch BKK
• DAK
• Debeka BKK
• Energie-BKK
• IKK classic
• IKK Südwest
• KKH
• Mercedes-Benz BKK
• Merck BKK
• mhplus BKK
• mkk – meine krankenkasse (vormals: BKK VBU)
• Mobil Krankenkasse
• Novitas BKK
• Pronova BKK
• R+V BKK
• Salus BKK
• Securvita BKK
• Siemens BKK
• SKD BKK
• SVLFG
• Techniker Krankenkasse
• WMF BKK
• Viactiv Krankenkasse
• Vivida BKK

(Stand 09/2026)

Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Versichertenkarte und das Impfbuch mit. Wenn Sie Ihr gelbes Impfbuch nicht mehr finden, stellen wir Ihnen gerne eine Impfbescheinigung aus, die Sie problemlos in Ihr Impfbuch einlegen können.

Grippeschutzimpfung für Privatversicherte

  • PKV-Versicherte können ab dem 18. Lebensjahr in der Apotheke geimpft werden.
  • Die Kostenübernahme der PKV muss vom PKV-Versicherten geklärt werden.
  • PKV-Versicherte müssen die Grippeschutzimpfung sowie den Impfstoff in der Apotheke selbst bezahlen (kein separates Rezept vorab erforderlich) und erhalten den Abrechnungsbeleg zum Einreichen bei der Versicherung direkt von der Apotheke.
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Bitte beachten: Personen die an einer fieberhaften Erkrankung (≥ 38,5 °C) oder schwereren akuten Infektion leiden, sollten zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte aber so bald wie möglich nachgeholt werden.

Bei Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß (Personen, die nach dem Genuss von Hühnereiweiß innerhalb kurzer Zeit mit anaphylaktischen Symptomen (z.B. Atembeschwerden oder Kreislaufkollaps) reagieren) oder gegen einen anderen Bestandteil des Influenza-Impfstoffs sollte die Möglichkeit einer Impfung gegen Influenza mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Diese können u.U. einen in Zellkulturen hergestellten Influenza-Impfstoff bekommen. Personen, die nur mit leichten Symptomen auf den Konsum von Hühnereiweiß reagieren, können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden.

Coronaimpfung gesucht?

Die Empfehlung für die Coronaschutzimpfung unterscheidet sich grundlegend von der Empfehlung für Grippe. Um Missverständnisse zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn Sie vorher die nächsten Absätze lesen, ob eine Coronaimpfung für Sie in Frage kommt. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wichtig: anders als in Arztpraxen können nur Personen ab 18 Jahren in der Apotheke geimpft werden.

COVID-19 hat sich mittlerweile von einer pandemischen zu einer endemischen Erkrankung entwickelt. Das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung, führt jedoch aufgrund der dominierenden Omikron-Varianten sowie der hohen Immunität durch Impfungen und durchgemachten Infektionen deutlich seltener zu schweren Verläufen oder Langzeitfolgen.

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • Schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • Mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen (z. B. Long– oder Post-COVID bzw. Postakutes Infektionssyndrom [PAIS], kardiovaskuläre Folgeerkrankungen etc.) in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen und die Virustransmission in Umgebungen mit hohem Ausbruchspotenzial zu reduzieren

Darüber hinaus wurde der empfohlene Impfzeitpunkt angepasst: Die jährliche Auffrischimpfung sollte möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen; nicht wahrgenommene Impfungen sollen im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden. Da COVID-19 und Influenza derzeit saisonal unter­schiedlich verlaufen, kann es sinnvoll sein, die COVID-19-Impfung zeitlich vor der Influenza-Impfung einzuplanen.

Deshalb empfiehlt die STIKO bestimmten Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Spätsommer/Frühherbst, um einen bestmöglichen Schutz während der erwartbaren Infektionssaison zu erreichen. (Quelle: Robert-Koch-Institut, Stand 27.07.2026)

Um den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen bieten wir auch dieses Jahr wieder eine Coronaschutzimpfung an. Die Impfung kann gemeinsam mit der Grippeschutzimpfung durchgeführt werden. Um sich mit dem angepassten Impfstoff vor den neuen Varianten ausreichend zu schützen, bieten wir Ihnen mit Voranmeldung montags und donnerstags Termine zur Coronaimpfung mit dem neu angepassten Impfstoff LP8.1 von Biontech an.

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Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung im Spätsommer/Frühherbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören:

  • alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung*
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
  • Personal in Pflegeeinrichtung mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.)
  • Medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den unten aufgeführten Grunderkrankungen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind)
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

* zu den Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z.B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nieren­erkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechsel­erkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z.B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebro­vaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immun­supprimierender Therapie, Z. n. Organ­transplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Stand:  09.07.2026

Quelle: Robert-Koch-Institut

Auch hier gilt für Privatversicherte, dass die Impfleistung in der Apotheke selbst bezahlt werden muss (der Impfstoff selber wird vom Bund übernommen). Sie erhalten den Abrechnungsbeleg zum Einreichen bei der Versicherung direkt von der Apotheke.

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