Coronaimpfung und Grippeimpfung 2025
Die Tage werden wieder kürzer und um uns herum hustet und schnupft es überall. Umso wichtiger ist es jetzt, sich rechtzeitig für den Winter zu rüsten. Wie schon letztes Jahr bieten wir in unserem Haupthaus in der Hauptstrasse auch 2025 Schutzimpfungen gegen Corona und Grippe an. Diese Impfungen können bei Wunsch auch an einem Termin gemeinsam durchgeführt werden. In unserer Filialapotheke Kurze Straße können Sie sich ebenfalls gegen Grippe impfen lassen.
Entweder spontan vorbeikommen oder gerne auch vorab einen Termin vereinbaren:
Jetzt Impftermin in der Hauptstrasse buchen Jetzt Impftermin in der Kurzen Strasse buchenGrippeschutzimpfung für gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen:
– ab 60 Jahre für alle
– unter 60 Jahre für:
• Schwangere
– ab dem 2. Trimenon
– bei Gefährdung ab dem 1. Trimenon
• chronisch Erkrankte
• Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
• Personen in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr
• Personen, die Risikopatienten betreuen, pflegen
• Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung (berufliche Indikation: z. B. medizinisches Personal, umfangreicher Publikumsverkehr…)
• Reisen in Gebiete, in denen mit der Zirkulation von saisonaler Influenza gerechnet werden muss (Reiseindikation)
Darüberhinaus übernehmen folgende Krankenkassen generell ab 18 Jahren die Grippeschutzimpfung:
• AOK BW
• Audi BKK
• Bahn BKK
• BARMER
• BIG direkt gesund
• BKK B. Braun Aesculap
• BKK EWE
• BKK melitta hmr
• BKK ProVita
• BKK PwC
• BKK Rieker Ricosta Weiser
• BKK SBH
• BKK Scheufelen
• BKK Technoform
• BKK VBU
• BKK Verbund Plus
• BKK Würth
• BMW BKK
• Bosch BKK
• DAK
• Energie-BKK
• IKK classic
• IKK Südwest
• KKH
• Mercedes-Benz BKK
• Merck BKK
• Mobil Krankenkasse
• Novitas BKK
• Pronova BKK
• R+V BKK
• Salus BKK
• Securvita BKK
• Siemens BKK
• SKD BKK
• SVLFG
• Techniker Krankenkasse
• WMF BKK
• Viactiv Krankenkasse
• Vivida BKK Siemens
(Stand 09/2025)
Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Versichertenkarte und das Impfbuch mit. Wenn Sie Ihr gelbes Impfbuch nicht mehr finden, stellen wir Ihnen gerne eine Impfbescheinigung aus, die Sie problemlos in Ihr Impfbuch einlegen können.
Grippeschutzimpfung für Privatversicherte
- PKV-Versicherte können ab dem 18. Lebensjahr in der Apotheke geimpft werden.
- Die Kostenübernahme der PKV muss vom PKV-Versicherten geklärt werden.
- PKV-Versicherte müssen die Grippeschutzimpfung sowie den Impfstoff in der Apotheke selbst bezahlen (kein separates Rezept vorab erforderlich) und erhalten den Abrechnungsbeleg zum Einreichen bei der Versicherung direkt von der Apotheke.
Coronaimpfung gesucht?
Um den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen bieten wir auch dieses Jahr wieder eine Coronaschutzimpfung an. Die Impfung kann gemeinsam mit der Grippeschutzimpfung durchgeführt werden. Um sich mit dem angepassten Impfstoff vor den neuen Varianten ausreichend zu schützen, bieten wir Ihnen mit Voranmeldung montags und donnerstags Termine zur Coronaimpfung mit dem neu angepassten Impfstoff von Biontech an.
Jetzt Coronaimpfung in der Hauptstrasse buchen
Die Empfehlung für die Coronaschutzimpfung unterscheidet sich allerdings grundlegend von der Empfehlung für Grippe. Um Missverständnisse zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn Sie vorher die beiden folgenden Absätze lesen, ob eine Coronaimpfung für Sie in Frage kommt. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wichtig: anders als in Arztpraxen können nur Personen ab 12 Jahren in der Apotheke geimpft werden.
Die STIKO gibt folgende Empfehlung bzgl. einer Coronaschutzimpfung:
Empfehlung für die gesunde Allgemeinbevölkerung:
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht (durch Impfungen und/oder eine durchgemachte Infektion). Um eine bestmögliche Basisimmunität zu erlangen, sollten nach Einschätzung der STIKO mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Wenn noch Antigenkontakte fehlen, sollten diese durch Impfungen nachgeholt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Auffrischimpfungen für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren sowie für Schwangere empfohlen.
Darüberhinaus gibt es insbesondere für Risikopersonen folgende Richtlinie:
Empfehlung zu weiteren Auffrischimpfungen für Risikogruppen:
Zusätzlich zur Basisimmunität empfiehlt die STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf weitere Auffrischimpfungen. Diese sollen präferentiell mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.Zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören Personen ab 60 Jahren, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege und Personen mit Grundkrankheiten ab dem Alter von 6 Monaten. Für Personen mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, werden ebenfalls weitere Auffrischimpfungen empfohlen.
Quelle: Robert-Koch-Institut
Auch hier gilt für Privatversicherte, dass die Impfleistung in der Apotheke selbst bezahlt werden muss (der Impfstoff selber wird vom Bund übernommen). Sie erhalten den Abrechnungsbeleg zum Einreichen bei der Versicherung direkt von der Apotheke.
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