Asthma (oder auch Asthma bronchiale) kommt aus dem griechischen und bedeutet „Beklemmung“. Medizinisch wird so eine chronische, anfallsartig auftretende Entzündung der Atemwege bezeichnet. Symptome sind Brustenge, Atemnot, Husten und pfeifende Atemgeräusche.

Häufig wird ein Asthmaspray oder ein Inhalationsgerät verordnet, um die Beschwerden zu lindern. Kommt eine Person mit einer Erstverordnung oder einer Folgeverordnung mit abweichendem Gerät in die Apotheke, besteht Anspruch auf die „erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“.

Anspruch haben alle ab einem Alter von sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Inhalationsgeräts (Device) bzw. bei einem Geräte- oder Devicewechsel oder solche, die laut Selbstauskunft innerhalb der letzten zwölf Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben. Personen, die im DMP Asthma oder COPD eingeschrieben sind, haben keinen Anspruch.

Besonders die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steht im Fokus unseres Services. Durch die Inanspruchnahme können wir eventuell bestehende Anwendungsfehler erkennen und korrigieren. Nicht selten werden Dosieraerosole falsch angewendet. Mit einer Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und der Verbesserung der korrekten Arzneimittelanwendung verbessern Sie aktiv Ihre Therapie.

Unser pharmazeutisches Personal zeigt Ihnen in einer praktischen Demonstration die Anwendung des Inhalativums und übt anschließend mit Ihnen mit Hilfe eines Dummys oder eines Placeboinhalers. Gerne können Sie auch schon Ihren eigenen Inhalator mitbringen. Dabei können wir potenzielle Anwendungsfehler identifizieren und lösen. Unter anderem besprechen wir folgende Schritte: den Zustand des Gerätes, die Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden. Außerdem bieten wir ein Abschlussgespräch an.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Sie sollten für den Termin ca. 20-30min.